Obwohl der Bundeswirtschaftsminister ursprünglich ein Verbot von Ölheizungen ab 2026 vorgeschlagen hatte, wird es wohl nicht so radikal umgesetzt werden. Die genauen Details sind jedoch noch unklar.
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Die sieben Schlüsselthemen des Gebäudeenergiegesetzes und warum die Ölheizung verboten wird
Die geplante Überwindung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stößt auf heftige Kritik. Insbesondere das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen wird von vielen als unpraktisch und überambitioniert empfunden.
Die wichtigsten Punkte des GEG-Konzepts
Die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zeigt, dass die Energiewende in Deutschland auch im Bereich der Gebäudeheizung voranschreitet. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen oder andere erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden. Dennoch ist es wichtig, dabei auch auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger einzugehen und Lösungen zu finden, die für alle bezahlbar und praktikabel sind.
Welche Heizungen sind ab 2024 verboten?
Die Debatte um den Einbau von Gas- und Ölheizungen ab 2024 wurde von der FDP beeinflusst, die sich gegen das Verbot aussprach. Der Wirtschaftsminister hat daraufhin zugestimmt, das Konzeptpapier anzupassen, um eine gemeinsame Lösung zu finden, die sowohl den Umweltschutz als auch die Technologiefreiheit berücksichtigt.
Das geplante Verbot von Ölheizungen führt zu Unsicherheit bei Hauseigentümern. Das Gebäudeenergiegesetz wird jedoch so ausgestaltet, dass unbillige Härtefälle vermieden werden und soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein grundsätzliches Verbot von Heizungen einer bestimmten Art gibt es vorerst nicht. Dennoch sollten sich Hauseigentümer mit alternativen Heizmöglichkeiten vertraut machen, da ein Verbot von Ölheizungen in Zukunft wahrscheinlich ist.
Bereits im alten Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2020 wurde ein Verbot für Ölheizungen beschlossen. Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 installiert wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Für Ölheizungen, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Nutzungsdauer von 30 Jahren. Das bedeutet, dass Ölheizungen, die im Jahr 1994 in Betrieb genommen wurden, ab 2024 verboten sind. Die entsprechenden Regelungen sind im §72 des Gebäudeenergiegesetzes festgelegt.
Wie lange kann ich noch mit Öl heizen?
In Deutschland ist geplant, ab 2024 den Einbau von Reine Ölheizungen zu verbieten. Ein allgemeines Verbot von Öl- und Gasheizungen soll bis 2045 umgesetzt werden. Bis dahin ist das Heizen mit Öl noch erlaubt, allerdings müssen Ölheizungen ab 2024 mit regenerativen Energien kombiniert werden. Diese sollen 65 Prozent der benötigten Heizleistung erbringen, während die Ölheizung für Spitzenlasten im Winter genutzt werden kann.
Entgegen des ursprünglichen Vorschlags von Wirtschaftsminister Habeck wird es keine Pflicht zum Austausch von Ölheizungen geben. Stattdessen ist ein stufenweiser Übergang zu regenerativen Energien geplant, indem alte Ölheizungen nach und nach ersetzt werden.
Heizen in Zukunft: Neue erlaubte Technologien an 2026
Ursprünglich hatte Robert Habeck die Absicht, ab 2026 ein vollständiges Verbot von Öl- und Gasheizungen zu erlassen. Dies wurde jedoch aufgrund fehlender Unterstützung seitens des Wirtschaftsministers verworfen. Stattdessen dürfen ab 2024 keine neuen Heizungen mehr eingebaut werden, die ausschließlich auf fossilen Brennstoffen basieren. Umweltfreundliche Technologien müssen zu mindestens 65 Prozent genutzt werden, wenn die Heizung neu installiert wird.
Welche Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden?
Der Einsatz von Ölheizungen wird nicht komplett untersagt, sofern diese in Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Viele solcher Heizungen sind bereits seit einigen Jahren in Betrieb und werden beispielsweise gemeinsam mit Photovoltaikanlagen genutzt. Hierbei übernimmt die Anlage den Großteil der Heizleistung, während die Ölheizung lediglich für Spitzenlasten genutzt wird. Diese Art der Nutzung wird ab 2024 für neu installierte Heizungen zur Pflicht, bestehende Ölheizungen dürfen weiterbetrieben werden.
- Bis Ende 2023: neu installierte und in Betrieb genommene Heizungen
- Ölheizungen, die ab 2024 installiert und mit Photovoltaik, Wärmepumpe oder Pelletheizung kombiniert werden
- Ölheizungen, die bisher ohne die Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben und nur repariert werden
Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf den Einbau von Ölheizungen. Bereits vorhandene Ölheizungen dürfen weiterhin repariert werden. Nur im Falle einer Heizungshavarie, bei der eine Reparatur nicht mehr möglich ist, muss der Ölkessel komplett ausgetauscht werden. In diesem Fall darf der neue Kessel nur noch in Kombination mit einem anderen Heizungssystem als Hybridheizung eingebaut werden.
Ist eine neue Ölheizung noch sinnvoll?
Im Hinblick auf die geplante Gesetzesänderung fragen sich viele Hauseigentümer, ob es noch sinnvoll ist, eine neue Ölheizung zu installieren, bevor es zu spät ist. Eine Hybridheizung wäre in diesem Fall nicht erforderlich. Allerdings müssen verschiedene Faktoren wie Kosten und Umweltauswirkungen berücksichtigt werden, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Die geplanten Änderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) betreffen ausschließlich neue Heizungsanlagen. Defekte Ölheizungen können weiterhin auch in den Jahren 2024 und 2027 repariert werden, ohne dass die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien angewendet werden muss. Hauseigentümer, die jedoch in den kommenden Monaten oder im nächsten Jahr ihre Heizungen ersetzen müssen, sollten die neuen Regelungen beachten.
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Installation einer neuen Ölheizung nicht sofort möglich ist. Einige der benötigten Materialien haben lange Lieferzeiten, die bis zu zehn oder zwölf Monate betragen können. Die neuen Vorschriften nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) treten jedoch nicht ab dem Zeitpunkt der Beauftragung einer Maßnahme in Kraft, sondern erst ab dem Beginn der Bauausführung. Wenn Sie also vor 2024 eine neue Ölheizung installieren möchten, müssen Sie schnell handeln. Experten raten jedoch, nicht überstürzt zu handeln. Schließlich weiß niemand, was die Zukunft bringen wird, und es ist möglich, dass eine weitere Gesetzesänderung in einigen Jahren ein komplettes Verbot aller Ölheizungen nach sich zieht. Die Investition sollte daher gut überlegt sein, da sie sich auch als Fehler erweisen kann. Die Verbraucherzentralen raten davon ab, eine neue Ölheizung zu installieren, wenn es Alternativen in dem betreffenden Gebäude gibt. Der Grund dafür ist auch, dass der Preis von Öl in den nächsten Jahren weiter steigen wird.
Einige Verbraucherschützer erkennen an, dass ältere Menschen oft Schwierigkeiten haben, von Banken Kredite für den Einbau neuer Heizsysteme zu erhalten. In solchen Fällen kann eine herkömmliche Ölheizung eine gute Option sein, um zu einem günstigen Preis eine zuverlässige Heizung zu erhalten, die für mindestens 20 Jahre funktioniert und beim Einbau weniger kostet als andere Optionen wie die Wärmepumpe.
Was passiert, wenn ich meine Heizung nicht austausche?
Zurzeit gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Hauseigentümer, ihre Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Wenn jedoch eine Ölheizung älter als 30 Jahre ist, darf sie nicht mehr betrieben werden. Die Bezirksschornsteinfeger übernehmen die Kontrolle über das Inbetriebnahmedatum der Heizung und setzen Fristen für die Außerbetriebnahme und den Austausch. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen. Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor, nicht nur für den Einbau neuer Heizungen, sondern auch für die Einhaltung der Beschränkungen, die ab 2024 gelten. Die Einhaltung dieser neuen Regelungen wird voraussichtlich sorgfältig überwacht.