Kann ich meinen Gasanbieter wechseln?

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Man kann seinen Gasanbieter jederzeit wechseln. Das geht sogar sehr einfach. Unsere Checkliste mit allen wichtigen Fragen hilft bei Wechsel des Gasananbieters.

Wie kann ich meinen Gasanbieter wechseln?

Den Gasanbieter zu wechseln ist einfacher als viele vermuten. Zuerst sollte man einen neuen und günstigeren Gasanabieter ausfindig machen. Mit dem neuen Anbieter sollte man Kontakt aufnehmen. Dieser ist beim Wechsel behilflich und übernimmt in fast allen Fällen allen Papierkram rund um den Wechsel. So kann man zwei Dinge sehr angenehme verbinden: Geld sparen durch den neuen Gastarif und gleichzeitig ohne Aufwand wechseln.

Wann ist ein Wechsel des Gasanbieters möglich?

Der Wechsel des Gasanbieters ist fast zu jedem Zeitpunkt möglich. Wichtig ist hier die Vertragslaufzeit. Und man unterscheidet, ob der Vertrag mit einem regionalen Grundversorger oder mit einem alternativen Anbieter geschlossen wurde. Beim alternativen Anbieter kann er Wechsel nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Natürlich können Sie den Wechsel schon jetzt in Gang setzen und so keine Frist verpassen.

Es gibt allerdings auch Kündigungsfristen. Oft muss man bis 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt haben, damit die Kündigung wirksam werden kann. Wer diese Frist verpasst und zu spät kündigen will, erfährt dann plötzlich, dass der Vertrag automatisch verlängert wurde. Ein Wechsel ist erst ab 6 Monate vor Vertragsende möglich. Hat man rechtzeitig gekündigt, ist ein Wechsel bis 3 Wochen vor Vertragsende möglich.

Wer bei einem regionalen Grundversorger den Gasvertrag abgeschlossen hat, kann ohne feste Kündigungsfristen kündigen. Die Kündigung kann hier innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht ist eine gute Möglichkeit, teure Verträge loszuwerden. Das Sonderkündigungsrecht kann man in diesen Fällen einsetzen:

Bei einer Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht nutzen

Viele Gasanbieter erhöhen oft plötzlich ihre Gaspreise. Wenn der Anbieter eine solche Preiserhöhung ankündigt, hat man eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen. diese muss man einhalten, um aus dem teuren Vertrag rauszukommen. Man muss sich also schnell entscheiden.

Beim Umzug das Sonderkündigungsrecht nutzen

Wer von Köln nach München umzieht, muss den Anbieter wechseln. Bei der regionalen Grundversorgung kann man innerhalb von 2 Wochen wechseln. Wer bei einem alternativen Anbieter abonniert ist, sollte die AGBs checken. Die meisten Anbieter bieten ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug an. Da kann der Vertrag dann problemlos aufgelöst werden.

Kann die Gasversorgung während der Umstellung ausfallen?

Auf gar keinen Fall. Ihr bisheriger Gasanbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie bis zum Ende zu beliefern. Das Energiewirtschaftsgesetz sichert das ab. Wenn der neue Anbieter die Lieferung noch nicht übernehmen kann, dann springt automatisch der regionale Grundversorger ein und beliefert Sie übergangsweise. Daher gibt es den Fall nie, dass Sie ohne Gas sein werden. Der Grundversorger wird nach Übernahme der Belieferung durch den neuen Anbieter das hilfsweise gelieferte Gas abrechnen. In der Rechnung erkennen Sie schnell, wie viel Gas in der Zwischenzeit angefallen ist.

Ist ein Wechsel mit negativer Schufa möglich?

Alle Gasanbieter holen vor den Vertragsabschluss eine Schufa-Auskunft ein. Je nach Auskunft wird der Vertrag abgeschlossen. Doch auch wer eine negative Schufa-Auskunft hat, kann oft das Glück haben, beim Energieversorger einen Vertrag zu bekommen. In Einzelfällen werden solche Verträge genehmigt.

Wer dieses Glück nicht hat, der kann bei seinem regionalen Grundversorger das Gas beziehen, denn diese sind dazu verpflichtet, alle Haushalte mit Gas zu beliefern.

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