Holz und Pellets als klimaneutrale Option: Neue Regelungen und Vorteile

0

Wenn es um die Beheizung von Bestandshäusern geht, sind Holz- und Pelletheizungen eine beliebte und umweltfreundliche Option. Im Jahr 2023 können Hausbesitzer, die darüber nachdenken, eine Biomasseheizung einzubauen, von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Trotz der Haushaltssperre bleibt die Förderung für neue Heizungen bestehen, sodass Anträge gestellt und bewilligt werden können. Dies bietet finanzielle Unterstützung und Anreize für den Einbau einer nachhaltigen Heizungslösung.

Förderung bis 2023: 10% Zuschuss für Biomasseheizungen ab 5 kW Nennwärmeleistung

Hausbesitzer, die sich für eine Biomasseheizung entscheiden, können von den attraktiven Förderkonditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Ab einer Nennwärmeleistung von fünf Kilowatt erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Diese Förderung setzt jedoch voraus, dass die Biomasseheizungen in Verbindung mit einer Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage betrieben werden. Zudem müssen die Heizungen besonders effizient sein, mit einem Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 Prozent und einer Staubemission von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter.

Klimageschwindigkeitsbonus bei Biomasseheizungen mit erneuerbaren Energien kombinieren

Um Hausbesitzern, die ihre Heizung schneller als vorgeschrieben austauschen möchten, entgegenzukommen, wird ein spezieller Bonus angeboten – der Klimageschwindigkeitsbonus. Allerdings wird dieser Bonus bei Biomasseheizungen nur gewährt, wenn sie zusammen mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur Warmwasserbereitung oder einer Warmwasserwärmepumpe installiert werden. Der Bonus beträgt im Jahr 2024 25 Prozent und wird schrittweise reduziert. Ab dem 1.1.2037 wird kein Bonus mehr gewährt.

Um die Umweltauswirkungen von Biomasseheizungen weiter zu verringern, wird ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Anlagen gewährt, die den strengen Staubemissionsgrenzwert von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. Diese zusätzliche Förderung soll dazu beitragen, die Luftqualität zu verbessern und den Einsatz von umweltfreundlichen Heizungsanlagen zu unterstützen.

Neue Regelungen für Antragsverfahren ab 2024

Ab dem 1.1.2024 erfolgen im Antragsverfahren für die Förderung von Biomasseheizungen Änderungen. Vor Einreichung des Antrags muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen sein. Dieser Vertrag kann rückgängig gemacht werden, falls die Förderung nicht bewilligt wird. Zusätzlich muss der Vertrag das voraussichtliche Umsetzungsdatum der Maßnahme enthalten. Es besteht die Möglichkeit, mit der Umsetzung der Maßnahme vor der Förderzusage zu beginnen, allerdings trägt man dabei das Risiko selbst.

Ab dem 1.1.2024 wird die KfW die alleinige Zuständigkeit für die Vergabe von Zuschüssen für Heizungsanlagen haben. Das BAFA wird sich hingegen ausschließlich auf den Bau von Gebäudenetzen sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik außerhalb der Heizung konzentrieren.

Bis zu 45 Prozent Zuschuss für Holz- und Pelletheizungen bei Komplettsanierung

Im Rahmen einer Komplettsanierung auf das energetische Niveau eines Effizienzhauses haben Hausbesitzer die Möglichkeit, eine staatliche Förderung für den Einbau von Holz- und Pelletheizungen zu erhalten. Der Zuschuss für die Gesamtsanierung kann bis zu 45 Prozent der Kosten betragen. Dadurch wird der Einsatz umweltfreundlicher Heizsysteme unterstützt und die finanzielle Belastung der Sanierung deutlich reduziert. Hausbesitzer haben somit die Möglichkeit, ihre Heizungsanlage effizienter und nachhaltiger zu gestalten und von den finanziellen Vorteilen einer staatlichen Förderung zu profitieren.

Der Einbau von Heizungsanlagen, die auf fester Biomasse basieren, bleibt auch nach dem 1.1.2024 sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten erlaubt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gewährleistet diese Option auch nach dem genannten Datum.

Wichtige Änderung: Holz und Pellets erfüllen das 65%-EE-Ziel

Holz und Pellets wurden in der Kabinettsfassung des GEG anders bewertet, aber nun erfüllen sie das 65%-EE-Ziel. Dies bedeutet, dass sie einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie haben und somit als klimaneutrale Option gelten. Diese Änderung ist von großer Bedeutung, da sie die Nutzung von erneuerbaren Energien in der Heizungsbranche fördert und einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Effiziente und umweltfreundliche Heizungslösung: Holz und Pellets

Hausbesitzer können von den neuen Konditionen und Vorteilen für Holz- und Pelletheizungen im Jahr 2023 profitieren. Durch einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der Kosten, einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Emissionsminderungszuschlag werden die finanziellen Belastungen für den Einbau einer Biomasseheizung erheblich reduziert. Auch nach 2024 bleibt der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis fester Biomasse weiterhin möglich. Holz und Pellets bieten eine umweltfreundliche und nachhaltige Möglichkeit, Gebäude klimaneutral zu beheizen.

Lassen Sie eine Antwort hier