Potenzial der Fernwärme: Eine Alternative zur Wärmepumpe?

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In der Vergangenheit setzte die Bundesregierung auf die verstärkte Nutzung von Wärmepumpen, um den Verbrauch von Gas und Öl in Haushalten zu reduzieren. Angesichts der Debatte um das Heizungsgesetz wurde nun jedoch eine andere Lösung präsentiert: Der Fokus liegt auf dem Ausbau des Fernwärmenetzes. Hauseigentümer stehen vor der Herausforderung, herauszufinden, ob diese neue Ausrichtung ihren Bedürfnissen entspricht.

Deutschland setzt auf Fernwärme: Habeck und Geywitz fördern den Ausbau von Wärmenetzen

In Bezug auf die klimafreundliche Wärmeversorgung Deutschlands hebt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hervor, dass Fernwärme gegenüber Wärmepumpen eine echte Option darstellt. Nach einem Treffen mit Branchenvertretern und Verbänden in Berlin, zu dem auch Bauministerin Klara Geywitz (SPD) eingeladen war, unterstreicht er die Potenziale dieser Technologie. Er schätzt, dass jedes Jahr bis zu 100.000 Häuser an Wärmenetze angeschlossen werden könnten.

Die Bezeichnung „Fernwärme“ beschreibt eine effiziente Methode zur Bereitstellung von Wärmeenergie in Wohnhäusern. Anstatt die Wärme direkt vor Ort zu erzeugen, wird sie von einem entfernten Kraft- oder Heizwerk bereitgestellt. Das Prinzip basiert auf der Erhitzung von Wasser, das dann über gut isolierte Rohrleitungen zu den einzelnen Wohnungen geleitet wird. In Deutschland nutzen derzeit rund 14 Prozent der Wohnungen Fernwärme als Heizquelle. Im Jahr 2020 betrug die Gesamtlänge der Fernwärmetrassen in Deutschland beeindruckende 31.000 Kilometer.

Nachhaltige Wärmeversorgung: Übergangsfrist für Öl- und Gasnutzung im GEG

Das geplante Gebeäudeenergiegesetz (GEG) enthält eine besondere Regelung für den Fall, dass eine bestehende Öl- oder Gasheizung ausfällt und die Kommune bereits die Bereitstellung von Fernwärme zugesagt hat. Gemäß dieser Regelung müssen Eigentümer sich verpflichten, ihren Anschluss an das Wärmenetz bis spätestens Ende 2034 sicherzustellen. Bis dahin dürfen sie ihre alte Heizungsanlage weiterhin verwenden. Die kommunale Planung zielt darauf ab, die Abwägung in dieser Angelegenheit zu erleichtern.

In naher Zukunft plant die Bundesregierung die Einführung eines Gesetzes, das eine neue Anforderung an Großstädte und kleinere Städte stellt. Gemäß diesem Gesetz müssen Großstädte ihre Wärmepläne bis Ende 2026 vorlegen, während kleinere Städte bis Ende 2028 Zeit haben. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, den Energieverbrauch für Heizzwecke in städtischen Gebieten zu optimieren und den Einsatz umweltfreundlicher Heizsysteme zu erhöhen.

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), hat die gegenläufigen Entwicklungen bei der Integration von Fernwärme und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) kritisiert. Er weist darauf hin, dass Vermieter nicht vorzeitig gesetzlich verpflichtet werden sollten, ein bestimmtes Heizungssystem zu installieren, solange nicht klar ist, ob das Quartier in naher Zukunft an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird. Er fordert, dass die Wirksamkeit der GEG-Bestimmungen erst dann eintreten sollte, wenn die Fernwärmeplanung vollständig abgeschlossen ist.

Wohnungswirtschaft: Klimaschutz-Vorkehrungen als Täuschung entlarvt

Habeck betonte, dass die Attraktivität der Preise ein entscheidender Faktor ist, um die Fernwärme als eine echte Alternative zu etablieren. Die Bundesregierung verfolgt dabei vor allem das Ziel, mehr Transparenz zu schaffen. Geywitz betonte, dass eine verlässliche Kalkulation notwendig ist, um den Preis für die Wärmelieferung angemessen zu berechnen.

Um die Preisgestaltung im Fernwärmenetz gerechter zu gestalten, könnte eine Lösung darin bestehen, mehr Wettbewerb zuzulassen und Dritten den Zugang zur Einspeisung von Energie zu ermöglichen. Derzeit haben die Betreiber aufgrund ihres Monopols die Möglichkeit, Preise uneingeschränkt festzulegen, was zu einer mangelnden Transparenz führen kann. Durch die Schaffung eines offenen Marktes könnten Verbraucher von vielfältigen Angeboten profitieren und faire Preise erzielen.

Wiederholt haben soziale Vermieter ihre Sorge geäußert, dass sie die Preisermittlung nicht nachvollziehen können. Eine intransparente Preisgestaltung für ein Produkt, das von einer erheblichen Anzahl deutscher Haushalte erworben werden soll, erfordert jedoch sofortiges Handeln. Breitner betonte die Notwendigkeit einer unabhängigen, bundesweit tätigen Behörde, die kontinuierlich die Preise für Fernwärme überwacht, überprüft und bei Verbrauchernachteil sofort eingreift.

In Bezug auf die Fernwärme hat der Vorsitzende des VNW eine bedenkliche Feststellung gemacht, die sowohl die aktuelle Situation als auch die kommenden Entwicklungen betrifft. Die Verwendung von Kohle, Erdgas und Öl als Hauptenergiequellen deutet darauf hin, dass die Fernwärme bislang keine nachhaltige Lösung im Sinne des Klimaschutzes darstellt, sondern eher als trügerisches Konzept angesehen werden kann.

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