Nach einer langen Diskussion hat die Ampelkoalition neue Vorschriften für Heizungsanlagen beschlossen, die im Grunde ein Verbot neuer Öl- und Gasheizungen bedeuten. Eine Heizung muss innerhalb von 30 Jahren ausgetauscht werden oder es drohen empfindliche Sanktionen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und der Staat bietet finanzielle Unterstützung.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Strafen vor der 30-Jahre-Frist möglich: Bußgelder von 5.000 bis 50.000 Euro
Um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, müssen alte Öl- und Gasheizungen durch effizientere Systeme ersetzt werden. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass dies spätestens nach 30 Jahren geschehen muss und Strafen für Verstöße verhängt werden können.
Höhe der Strafe | Straftatbestände |
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5.000 Euro | Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt. |
5.000 Euro | Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen. |
5.000 Euro | Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun. |
5.000 Euro | Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen. |
5.000 Euro | Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt. |
5.000 Euro | Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun. |
5.000 Euro | Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut. |
5.000 Euro | Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. |
5.000 Euro | Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt. |
5.000 Euro | Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren. |
5.000 Euro | Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig. |
5.000 Euro | Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen. |
65 Prozent als Ziel: Was bedeutet das für uns?
Neu eingebaute Heizungen müssen ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies kann durch den Einsatz von Wärmepumpen oder durch Nutzung von „grünem Gas“ wie Biomethan erreicht werden. Ab 2045 ist es verboten, fossile Brennstoffe für Heizungen zu verwenden.
10, 20 oder 30 Jahre Heizungsalter: Ab wann sollten Sie über einen Wechsel nachdenken?
Die Vorschrift zur Erneuerung von Heizkesseln, die seit 2020 besteht, besagt, dass alte Anlagen nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Diese Regelung bleibt unverändert und wird nicht verschärft. Ein- und Zweifamilienhäuser in Eigennutzung, die vor dem 1. Februar 2002 erworben oder geerbt wurden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Allerdings ist es ratsam, die Anlage früher oder später auszutauschen. Beim vorgeschriebenen Austausch alter Anlagen muss in der Regel das 65-Prozent-Ziel erreicht werden.
Unvorhergesehene Störung: Was tun, wenn die Heizung vor dem 30-jährigen Alter ausfällt?
Nach dem Einbau dürfen Heizungsanlagen laut Gesetzgebung nur noch für einen Zeitraum von 30 Jahren in Betrieb bleiben.
Wenn Heizungen in bestehenden Gebäuden defekt sind, besteht die Möglichkeit, sie zu reparieren und weiterzubetreiben. Sollte die Heizung nicht reparabel sein, kann sie durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt werden. Innerhalb von drei Jahren muss jedoch eine effizientere Heizungsalternative installiert werden, um das Ziel einer Energieeffizienz von 65 Prozent zu erreichen.
In bestimmten Fällen, wie bei Mehrfamilienhäusern mit Zentral- oder Gasetagenheizungen, haben die Eigentümer eine bestimmte Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Nach dem Ausfall der ersten Gasetagenheizung haben sie drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie das gesamte Gebäude umgestellt werden soll.
Eine Sonderregelung für Menschen über 80 Jahre, die in ihrem eigenen Haus leben, besagt, dass sie im Falle eines Heizungsausfalls eine Gas- oder Ölheizung installieren können. Wenn das Haus jedoch den Besitzer wechselt, muss die Heizung innerhalb von zwei Jahren umgerüstet werden.
Ab dem Jahr 2024 müssen auch Empfänger von Sozialtransfers nicht mehr sicherstellen, dass ihre Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Heizungstausch finanzieren: Welche Förderungen stehen zur Verfügung?
Der Austausch einer Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe wird durch einen Klimabonus belohnt. Der Bonus beträgt 20 Prozent der Kosten und wird zusätzlich zu einer Grundförderung von 30 Prozent gewährt. Die Kosten für eine Wärmepumpe variieren je nach Bauart zwischen 10.000 und 20.000 Euro, plus Installationskosten. Die neue Heizung kann dann wieder 30 Jahre lang betrieben werden.
Wärmepumpe nicht möglich? Diese Heizungsarten sind eine Alternative.
Wärmepumpen werden als bevorzugte Heizungsanlage in der Gesetzgebung genannt, aber es gibt auch andere Möglichkeiten wie Fernwärme in städtischen Gebieten, Solarthermie zur Nutzung von Sonnenenergie und Stromdirektheizungen für gut isolierte Gebäude. Die Wärmeleistung von Holzkaminen und Pelletheizungen kann ebenfalls zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels beitragen.
Das Wirtschaftsministerium empfiehlt die Installation von Gas- oder Ölheizungen in Verbindung mit Wärmepumpen als Hybridlösung für noch nicht sanierte Mehrfamilienhäuser, um den Energieverbrauch zu senken und die Umwelt zu schonen.
Die Umstellung von Gasheizungen auf Wasserstoff ist technisch möglich, aber es muss ein effizientes und zuverlässiges Wasserstoffnetzwerk vorhanden sein. Bis 2036 müssen mindestens 65 Prozent des verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen, um die Klimaziele zu erreichen.