Wie teuer wird die Strafe für Verweigerer der Ölheizung-Austauschpflicht?

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Um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren, hat die Bundesregierung beschlossen, den Austausch von Öl- und Gasheizungen durch alternative Heizsysteme gesetzlich vorzuschreiben, und bei Nicht-Einhaltung drohen hohe Geldstrafen.

Endlich sauber heizen: GEG-Änderung schafft Anreize für erneuerbare Energien

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Hausbesitzer ab 2024 dazu, beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Außerdem müssen bereits vorhandene Öl- und Gasheizungen spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden.

Die angekündigte Abschaffung von Öl- und Gasheizungen führt bei vielen Hausbesitzern zu Unsicherheiten, ob sie ihre Heizung bereits jetzt erneuern sollten. Dabei ist es wichtig zu bedenken, dass ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden kann.

Geldstrafen für Nichtbeachtung der Austauschpflicht von Ölheizsystemen

Das Gebäudeenergiegesetz sieht Bußgelder in Höhe von 5000, 15.000 und 50.000 Euro vor. Doch diese Regelung ist nichts Neues, denn ähnliche Bußgeldhöhen waren bereits in früheren Gesetzen wie der Energieeinsparverordnung und dem ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz enthalten.

Durch die Zusammenlegung des Gebäudeenergiegesetzes wurde der mittlere Strafrahmen von 15.000 auf 10.000 Euro gesenkt, wobei die Sanktionen aus den vorherigen Gesetzesausführungen unverändert bleiben.

Das Bußgeld orientiert sich an der Schwere des Verstoßes gegen eine Pflicht oder ein Verbot und soll nicht nur den erzielten Gewinn abschöpfen, sondern auch den wirtschaftlichen Vorteil der Tat übertreffen. Es kann erforderlich sein, zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden zu differenzieren, um eine angemessene Höhe des Bußgeldes festzulegen.

Ausweitung der Ordnungswidrigkeiten-Straftatbestände durch GEG-Änderung

Katalog Ölheizung & Gasheizung Austauschpflicht: Strafe für Umweltsünden
Straftatbestände für Ordnungswidrigkeiten
Höhe der Strafe Straftatbestände
5.000 Euro Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt.
5.000 Euro Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen.
5.000 Euro Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun.
5.000 Euro Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen.
5.000 Euro Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt.
5.000 Euro Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun.
5.000 Euro Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut.
5.000 Euro Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
5.000 Euro Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt.
5.000 Euro Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren.
5.000 Euro Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig.
5.000 Euro Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen.

GEG-Änderungen bringen härtere Strafen für Nicht-Austausch von Heizungen

Die Gesetzesnovelle des GEG beinhaltet spezifische Änderungen, die den entsprechenden Paragraphen zugeordnet wurden. Diese können direkt in der Novelle nachgeschlagen werden. Die Veränderungen im Gebäudeenergiegesetz betreffen hauptsächlich zusätzliche Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro geahndet werden können. Dabei steht insbesondere die Nutzung von Wärmepumpen im Fokus.

Das neue Gesetz erhöht die Strafen auf 10.000 Euro für das Versäumnis, einen Energieausweis oder eine Kopie bereitzustellen, während die Höchstbeträge von 50.000 Euro für Verstöße gegen die Wärmedämmung und Wärmeabgabe weiterhin bestehen bleiben.

Es ist die Aufgabe des Schornsteinfegers, im Rahmen der Feuerstättenschau alle Heizanlagen im Haus zu begutachten und daraufhin einen Bescheid zu verfassen, der die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten mit genauen Terminen auflistet.

Schornsteinfeger sind verpflichtet, die zuständige Behörde zu informieren, wenn sie feststellen, dass eine Heizung nicht mehr betrieben werden darf. Laut Dr. Julian Schwark, dem Ressortleiter Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Kontrollbehörden. Möglicherweise wird lediglich eine Verwarnung ausgesprochen.

Die Uhr tickt: Heizungsmodernisierung in Angriff nehmen

Verbraucher müssen sich laut Patrick Biegon, einem Verbraucherschutz-Experten, der von Bild zitiert wird, keine Sorgen machen, da sie noch genügend Zeit haben, um die notwendigen Schritte zu unternehmen und potenzielle Bußgelder zu vermeiden. Die Änderungen werden nicht über Nacht erfolgen und es gibt genügend Vorlaufzeit, um sich darauf vorzubereiten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Hausbesitzer von Bußgeldern betroffen sind, ist gering, da die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien nur für neu installierte Heizungen gilt. Bestehende Heizsysteme können weiterhin betrieben und repariert werden.

Wenn eine Heizung nicht mehr repariert werden kann, wird der Umstieg auf effiziente Heizsysteme durch eine mehrjährige Übergangsfrist erleichtert. Robert Habeck hat bereits unterschiedliche Fördermöglichkeiten vorgestellt, um den Umstieg zu erleichtern.

Trotz Energiewende setzen viele auf Öl- und Gasheizungen

Gemäß den Daten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird momentan über 80 Prozent des Wärmebedarfs in Deutschland durch fossile Brennstoffe gedeckt. Erdgas ist dabei die führende Energiequelle im Gebäudewärmebereich und wird von knapp 50 Prozent der deutschen Haushalte genutzt.

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